19 2010

Mietenspiegel schützt vor bösen Überraschungen

Um sich über die üblichen Mieten in einer Stadt, einer Gemeinde oder einem Stadtviertel zu informieren, ziehen die meisten potenziellen Mieter einen Mietenspiegel zu Rate. Aber auch für Vermieter ist er eine Grundlage.

Wer eine Wohnung oder ein Haus mieten will, für den empfiehlt sich ein Blick in den sogenannten Mietenspiegel. Denn dieser Mietenspiegel, der von Städten und Gemeinden in Zusammenarbeit mit Immobilienmaklern, Vermieter- und Mieterverbänden und anderen Gruppierungen aus diesem Bereich zusammengestellt wird, zeigt an, welche Mieten auf dem freien Wohnungsmarkt für eine bestimmte Stadt, eine Gemeinde, oder auch nur eine bestimmte Wohngegend üblich sind. Wie ein solcher Mietenspiegel aufgebaut ist, unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde, da unterschiedliche Kriterien in die Erstellung einfließen.

Kategorien, die in eine solche Übersicht einfließen können, sind beispielsweise das Baujahr und die Lage des Hauses (ist eine viel befahrene Straße in der Nähe, wie ist die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, sind Grünanlagen in der Nähe oder Geschäfte), aber auch die Qualität der Ausstattung der Wohnung (welche Heizungsart besitzt die Wohnung, wie ist die Isolierung, wie alt sind die Fenster, gibt es beispielsweise einen Parkettboden oder eine Einbauküche). Darüber hinaus spielen aber natürlich auch Überlegungen zum Stadtbezirk, in dem sich die Wohnung befindet eine Rolle. In den letzten Jahren immer wichtiger geworden ist zudem die Beurteilung des Energieverbrauchs, also ob es beispielsweise eine Wärmeschutzverglasung gibt oder wie die Wärmedämmung des Hauses gestaltet ist.

Neben einem sogenannten einfachen Vergleich, der von der Gemeinde aufgestellt wird, gibt es auch noch einen sogenannten qualifizierten Vergleich. Dieser wird rund alle zwei Jahre erstellt, und anders als dem einfachen Vergleich liegen einem qualifizierten Vergleich wissenschaftliche Grundsätze zugrunde. Aufgestellt wird dieser beispielsweise von Interessenverbänden, die Gemeinde sitzt nicht mit im Boot, sondern erkennt diesen qualifizierten Vergleich lediglich an. Diese Art des Vergleichs wird zudem förmlich beschlossen und im Amtsblatt veröffentlicht. Allerdings sind diese qualifizierten Vergleiche nicht ganz unumstritten, da es unterschiedliche Meinungen darüber gibt, ob es überhaupt wissenschaftliche Grundsätze für die Aufstellung eines solchen Vergleiches gibt.

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