22 2010

Immobilien-Kauf ist Vertrauenssache, sagen Verkäufer

Der Immobilien-Kauf für die selbst genutzte Wohnung oder das eigene Haus ist einer der Höhepunkte des Lebens. Mit vielen Konsequenzen für die persönliche Lebensführung. Wer alles richtig macht, profitiert von dem Kauf.

Wer sich als Einzelperson, als Paar oder als Familie auf die Suche nach den eigenen vier Wänden begibt, vollzieht mit dem Immobilien-Kauf einen Kaufablauf, den man nur wenige Male im Leben, oft nur ein einziges Mal vollzieht. Oberste Regel, wie bei allen Geschäften, die mit viel Geld verbunden sind, sind gute Informationen im Vorfeld, die Anwendung des gesunden Menschenverstandes, die Inanspruchnahme von Vertrauenspersonen und am wichtigsten: Nichts unterschreiben, was man nicht versteht.

Der Immobilien-Kauf sollte in der Regel damit beginnen, wie viel Immobilie man sich leisten kann. Es hat keinen Zweck, großen luxuriösen Objekten nachzujagen, wenn man sich diese nicht leisten kann. Wenn man weiß, wie hoch der Kaufpreis sein darf, dann kann man gezielt auf die Suche gehen. Dabei helfen die Anzeigenteile der Zeitungen, besonders aber hilft das Internet. Zahlreiche Immobilienbörsen ermöglichen es, ganz schnell für ein bestimmtes Gebiet die Immobilien aufzulisten, die gerade angeboten werden. Dabei kann der Suchende sogar die erwünschte Wohnfläche und die Raumanzahl eingeben: Und schon sind nach Kaufpreisen sortiert, alle regional eingegrenzten Angebote im Überblick zu sehen. Hinterlegte Exposés vertiefen die Information über das Angebot, Fotos illustrieren die Optik und den Zustand von Wohnung oder Haus.

Wer sich mit einem Verkäufer oder Bauträger nach intensiver Besichtigung und Verhandlung einig geworden ist, erhält einen Entwurf des Notarvertrages oder gibt diesen selbst bei einem Notar in Auftrag. Wichtig ist, dass eine Immobilie immer erst gekauft ist, wenn die Unterschriften unter dem Notarvertrag stehen. Mündliche Vereinbarungen werden im Vertrag in der Regel ausgeschlossen. Deshalb ist es wichtig, alle Vereinbarungen penibel in den schriftlichen Notarvertrag aufzunehmen. Der Notar ist zur Objektivität verpflichtet. Er muss alle Fragen des Verkäufers und Käufers sachgerecht beantworten. Außerdem muss der Entwurf des Notarvertrages laut Gesetz vierzehn Tage vor der Beurkundung beim Käufer vorliegen. Genug Zeit also mit einer sachkundigen Person des Vertrauens, die einzelnen Bestimmungen des Vertrages durchzugehen.

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