21 Dezember 2009

Grundsatz aller Häuslebauer: Beim Hausbau Steuer sparen

Baut man sich ein Haus, dann versucht man, jede Einsparmöglichkeit zu nutzen. Die Sparmöglichkeiten beim Hausbau, Steuer zu mindern, ist nicht mehr so ergiebig wie früher aber es lohnt sich immer noch.

Wer ein Haus baut, ist - wenn er nicht gerade ein Krösus ist - darauf angewiesen, jede mögliche Einsparung zu nutzen. Ein Feld solcher Einsparungen ist beim Hausbau: Steuer sparen. Zwar hat sich der Staat in den letzten zwei Jahrzehnten sehr stark aus der Förderung eines privat genutzten Eigenheimes zurückgezogen aber es gibt immer noch Möglichkeiten, dem Hausbau Steuer und Abschreibung zur Entlastung gegenzurechnen.

Die Eigenheimzulage ist weggefallen, also muss man andere Wege suchen, wie man die Steuerlast beim Finanzamt verringern kann. Eine Möglichkeit sind die haushaltsnahen Dienstleistungen. Sie sind eigentlich geschaffen worden, um die Schwarzarbeit einzudämmen. Man kann jährlich 600 € von der Steuerschuld für Handwerkerarbeiten abziehen: für Reparaturen oder den Schornsteinfeger. Auch für haushaltsnahe Dienstleistungen ist dieselbe Summe nochmals abzuziehen: Einsätze im Garten aber auch Putzleistungen für den Neubau können hier wirksam werden. Für beide Abschreibungen gilt jedoch, dass nur die Arbeitszeit steuermindernd wirkt, Material kann nicht angerechnet werden. Hat man sich entschlossen, beim Neubau oder als Nachrüstung eine Solarstromanlage einzubauen, so lassen sich deren Kosten über 20 Jahre verteilt ebenfalls in der Steuererklärung geltend machen. Im Rahmen der privaten Altersvorsorge kann man das eingezahlte Geld in Wohneigentum ummünzen, damit man im Alter mietfrei wohnen kann. Vorausgesetzt wird, dass man die gekaufte Immobilie auf jeden Fall 20 Jahre selbst nutzt.

Vermietung bzw. Teilvermietung ist ebenfalls eine Möglichkeit, bei der Finanzierung vom Hausbau Steuer zu sparen. Führt man Wohnraum der Vermietung zu, kann man die Zinsen steuerlich geltend machen. Allerdings schlagen die Mieteinkünfte auch wieder als Erhöhung der Einnahmen zu Buche. Wenn man nun an Verwandte vermieten kann, beispielsweise an die alten Eltern oder den studierenden Nachwuchs von Geschwistern, muss man von diesen nur 75 % der ortsüblichen Miete kassieren, mindert also seine Einnahmen und kann die Zinsen doch abschreiben. Manchmal ist es auch sinnvoll, einen Teil des Hauses zunächst für eine Zeit gewerblich zu nutzen und dadurch Steuern zu sparen.

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