21 Dezember 2009
Gewerbe-Grundstücke sorgfältig prüfen und clever kaufen
Gewerbe-Grundstücke sind nach dem Flächennutzungsplan ausgewiesen. Vor einem Kauf sollte man sich beim Liegenschaftsamt informieren, ob es Nutzungsänderungen gegeben hat. Alle Bestimmungen sind zu beachten.
Grundstücke unterliegen Nutzungsänderungen. So kann eine Stadt entscheiden, dass Gewerbe-Grundstücke nach einer Firmeninsolvenz oder Betriebsaufgabe nicht mehr gewerblich genutzt werden dürfen, sondern dass hier zukünftig eine wohnungswirtschaftliche Nutzung möglich ist. Regelmäßig überarbeiten die Liegenschaftsämter bei den Kommunen den Flächennutzungsplan, um für die heimische Wirtschaft für die nächsten Jahre Planungssicherheit zu schaffen. Dabei werden vor allem gewerbliche und wohnungswirtschaftliche Nutzungen unterschieden. Gewerbe-Grundstück können weiter mit Nutzungsbeschränkungen versehen werden. Befindet sich zum Beispiel ein Wasserlauf in der Nähe, der in ein Gebiet zur Trinkwassergewinnung führt, können strenge Auflagen erteilt werden, wenn es in dem Gewerbebetrieb um die Herstellung oder Lagerung von Chemikalien geht, die wassergefährdend sind.
Werden die behördlichen Vorgaben und Auflagen nicht beachtet, kann dies bis zur Räumung des Grundstückes führen. Auf jeden Fall ist vor dem Kauf oder der Nutzung der Gewerbe-Grundstücke immer eine enge Abstimmung mit der zuständigen Behörde erforderlich.
Da es zum Wirtschaftsgeschehen gehört, dass Firmen wirtschaftlich aufgeben oder über ein Insolvenzverfahren abgewickelt werden, schauen suchen clevere Manager Gewerbe-Grundstücke, die sich in einem solchen Verfahren befinden. Wie bei jedem Grundstückskauf ist es aber zwingend erforderlich, sich vor dem Kauf über den Zustand des Grundstückes ausführlich zu informieren. Dies betrifft vor allem die Frage der Altlasten. Der im Grundbuch eingetragene Eigentümer ist verantwortlich für die Beseitigung von Altlasten auf dem Grundstück. Wird ein Grundstück gekauft und stellt sich dann bei Umbauarbeiten heraus, dass der Boden kontaminiert ist, gehen alle Entsorgungskosten zulasten des aktuellen Eigentümers. Da die Behörden solche Baumaßnahmen überwachen, kann es finanziell ein ganz böses Erwachen für den neuen Eigentümer geben. Ein Bodengutachten und eine entsprechende Gestaltung des Grundstückskaufvertrages helfen dieser Problematik ab. Häufig geben Kommunen Unterstützung bei der Erschließung von Gewerbe-Grundstücken.