07 2010

Gebäude-Versicherung schützt gegen elementare Schäden

Beinahe jeder Besitzer von Wohneigentum hat aus guten Gründen eine Gebäude-Versicherung. Wer solches Eigentum neu erwirbt, tut gut daran, eine abzuschließen. Dann steht er im Fall eines Totalschadens nicht vor dem Aus.

Wer ein Haus oder eine Wohnung besitzt, hat viel dafür bezahlt und muss deshalb bestrebt sein, diesen Wert so gut wie möglich zu schützen. Dazu gibt es die Gebäude-Versicherung. Der Schutz bezieht sich auf die vertraglich benannten Gebäude, Nebengebäude und Garagen. Andere Baulichkeiten, z. B. Gartenpavillons oder Geräteschuppen, werden bei manchen Anbietern in den Vertragsschutz mit aufgenommen, wenn man deren Vorhandensein mitteilt, bei anderen führt es zu einer Erhöhung des Beitrages. Häufig sind Zubehörteile mitversichert, wenn sie mit dem Haus fest verbunden sind.

Dem Wohneigentum drohen durchaus eine Reihe von Gefahren. Der Schadensfall ist sogar so häufig, dass bis 1994 in manchen Bundesländern die Besitzer von Wohneigentum eine bestimmte Versicherung gezwungenermaßen abschließen mussten. Das Europarecht kippte dieses Monopol-Gesetz. Allerdings verlangen Banken als Kreditgeber noch heute den Abschluss einer Gebäude-Versicherung.

Die zu versichernden Risiken sind jene, die von der Natur ausgehen: Was Wasser, Feuer, Sturm, Hagel und – je nach Ausgestaltung des Vertrages – Leitungswasser an den versicherten Gebäudeteilen an Schäden anrichten können, ist Gegenstand der Police für eine Gebäudeversicherung. Führt ein Blitzeinschlag nicht zum Brand, kann es schwierig werden. Die Folgen -wie Überspannungsschäden - sind manchmal gar nicht Teil des Vertrages oder nur schwer nachzuweisen. Auch andere Gefahren können in die Vertragsgestaltung aufgenommen werden. So kann ausgelaufenes Öl aus einem Tank extrem hohe Kosten verursachen, die ebenfalls versichert werden können.

Ein gleitender Neuwertfaktor soll die Versicherung dynamisch an die Wertentwicklung anpassen, trotzdem ist es immer wichtig, bei der Gebäudeversicherung darauf zu achten, dass keine Unterversicherung vorliegt. Ist dem so, kann es im Schadensfall zu großen Enttäuschungen kommen, weil der Auszahlungsbetrag geringer ist als erwartet. Kommt es zu einem Totalschaden, dann wird dem Versicherungsnehmer zunächst der Zeitwert der Immobilie ersetzt. Erst wenn er nachweisen kann, dass er den Wiederaufbau betreibt, kommt der Neuwert als Auszahlungsbetrag infrage.

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