19 2010
Erträge durch Mietkaution? Konto mit attraktivem Zins!
Die Anmietung von Wohn- und Gewerberäumen erfordert meist die Hinterlegung einer Mietkaution. Konto, Kreditinstitute und Konditionen - der Markt ist vielfältig und erfordert, genau unter die Lupe genommen zu werden.
Vermieter verlangen bei Abschluss eines Mietvertrages über Wohn- oder Gewerberäume in der Regel die Hinterlegung einer Mietkaution, um diese beispielsweise bei Zahlungsrückständen des Mieters als Sicherung der Ansprüche verwenden zu können. Da die Mietsicherheit einen beträchtlichen Vermögenswert darstellen kann, dessen Höhe vom jeweiligen Mietzins abhängt, ist die zinsbringende Anlage der Mietkaution für den Mieter nur folgerichtig. So sollen aus dem gebundenen Vermögen zumindest gute Kapitalerträge erwirtschaftet werden. Bei der Anmietung von Räumen zu Wohnzwecken ist der Vermieter sogar gesetzlich dazu verpflichtet. Unabdingbar ist dabei die Beachtung der rechtlichen Vorgabe, dass die geleistete Mietkaution unabhängig vom Vermögen des Vermieters anzulegen ist, um sie in dessen Insolvenzfall vor der Verwertung zu schützen. Dazu muss das Kautionskonto auch als solches gekennzeichnet sein. Wird das Konto auf den Namen des Mieters geführt, so ist die Kenntlichmachung als Mietsicherheit nicht erforderlich.
Es stellt sich bei der Anlage des Geldes die Frage: Welche Bank bietet attraktive Zinskonditionen für die Anlage der Mietkaution? Konto, dessen Verfügbarkeit und Zinskonditionen wollen sorgfältig ausgewählt sein.
Aus Sicht des Vermieters ist es entscheidend, dass bei berechtigtem Interesse zügig und ohne großen Aufwand auf das Guthaben des Kautionskontos zugegriffen werden kann.
Das Konto muss so angelegt sein, dass der Mieter nur bei Freigabe durch den Vermieter die Mietkaution ausgezahlt bekommt und der Vermieter nur bei Zahlungsverweigerung des Mieters auf die Mietkaution zugreifen kann.
An den Überlegungen zur Mietkaution (Konto, Sicherheit der Anlage und Höhe der Zinserträge) sollte sich der Mieter insbesondere bei hohen Beträgen in eigenem Interesse zumindest beteiligen, da die daraus generierten Kapitalerträge bei Auflösung des Kautionskontos einzig ihm zustehen. Es ist für den Mieter daher empfehlenswert, die Kaution auf einem selbst gewählten Konto anzulegen oder auf jeden Fall Rücksprache mit dem Vermieter zu halten, welches Konto für die Anlage der Mietkaution geplant ist.