29 2010

Bei der Hausbau Förderung sollte man genau hinsehen

In Sachen Hausbau Förderung gibt es viele öffentliche Töpfe, die angezapft werden können. Dies kann nicht nur auf Bundesebene geschehen, auch die Kommunen halten individuell weitere Mittel bereit.

Wer sich den Traum von den eigenen vier Wänden verwirklicht, hat selten die Geldmittel, die dafür benötigt werden, in bar zur Verfügung. Aus diesem Grunde werden die meisten Immobilien - nicht nur in Deutschland - finanziert. Eine besondere Kategorie nimmt in dieser Hinsicht der Topf der öffentlichen Gelder ein. Wenn es früher noch die sogenannte Eigenheimzulage gab, die abhängig vom Einkommen und der Zahl der Kinder gewährt wurde, so ist es heute schwieriger an eine Hausbau Förderung zu kommen. Generelle Mittel gibt es mittlerweile nicht mehr. Dennoch kann man zu äußerst günstigen Konditionen oder gar zinslos, Kredite aus öffentlichen Geldern bekommen, wenn einige bestimmte Voraussetzungen dabei erfüllt sind.

Förderungswürdig sind in diesem Zusammenhang all jene Maßnahmen, die zur Verbesserung der Wärmedämmung oder zur Stromgewinnung dienen. So kann man beispielsweise für die Sanierung von Fenstern, des Daches, der Heizung oder auch der Isolierung von Außenwänden erhebliche Zuschüsse kassieren. Das gilt bei Neubauten in erster Linie für sogenannte Passivhäuser, für die, wenn eine Hausbau Förderung beantragt ist, ein gesondertes Energiegutachten vorliegen muss. Auch Fotovoltaikanlagen können so zinsgünstig und mit Zuschüssen finanziert werden.

Neben den umweltschutzbedingten Förderungen gibt es jedoch nach wie vor öffentliche Mittel für Geringverdiener. Verdient beispielsweise ein Ehepaar mit zwei Kindern weniger als 45.000 € im Jahr, können sie den Antrag auf einen staatlichen Kredit in Höhe von 40.000 € stellen. Bei einem Einkommen von zwei Personen innerhalb dieser Grenzen kann immer noch eine Summe von 20.000 € zu einem extrem niedrigen Zinssatz beantragt werden. Spezielle Mittel, die jedoch ortsabhängig sind, können darüber hinaus bei Kommunen und Gemeinden gestellt werden. Sie bezeichnet man auch als Städtezulage. Diese kann einen Betrag von bis zu 20.000 € ausmachen. In manchen Fällen stellt die Kommune jedoch auch besonders günstige Baugrundstücke zur Verfügung, die in der Regel an Familien mit Kindern und einem geringen Einkommen gehen. Informationen darüber erhält man in den zuständigen Rathäusern.

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